jedenfalls ein gefundenes fressen für die hürriyet - der schwester bild durchaus nicht vorzuziehen. das wird noch schön ausgeschlachtet werden. willkommen also zu einer neuen schlammschlacht in der welt der blätter und daten und meinungen und derer, die sich von ihnen mitmachen lassen...äußerst gespannt, was dazu in der türkei selbst gesagt werden wird.
hier der spiegel-artikel jedenfalls in gesamter länge:
RASSISMUS-VORWURF
Berliner Einbürgerungsformular sorgt für Empörung
Von Hani Yamak und Sven Röbel
Ein Behördenformular hat in der Hauptstadt politischen Wirbel ausgelöst: Wer sich in Berlin einbürgern lassen will, soll der Verarbeitung von Daten "zur rassischen und ethnischen Herkunft" zustimmen. Nun folgen unangenehme Fragen an den Senat.
Berlin - Das Formular Nummer "I C 228 - Erklärung zumEinbürgerungsantrag" ist auf den ersten Blick ein ganz normaler Verwaltungsvordruck: Ein schlichter, grauer Fragebogen, der in Berliner Amtsstuben ausliegt, und in dem Einbürgerungswillige unterschreiben sollen, dass staatliche Stellen Auskünfte über ihre persönlichen Verhältnisse einholen dürfen. Über Sozialhilfebezüge etwa, über steuerliche Verpflichtungen oder den Erhalt von Leistungen vom Arbeitsamt.
Nur der letzte Absatz wirkt befremdlich: "Ich erteile ferner ausdrücklich meine Einwilligung", steht da geschrieben, "zur Verarbeitung" von "personenbezogenen Daten besonderer Kategorien, hier zur rassischen und ethnischen Herkunft."
Der Passus, dessen Vokabular an den NS-Jargon des "Dritten Reichs" erinnert, ist seit Jahren bürokratische Realität in der deutschen Hauptstadt. Doch bislang nahm niemand Anstoß an den seltsamen Formulierungen - bis der rot-roten Landesregierung jetzt eine Kleine Anfrage des grünen Abgeordneten Özcan Mutlu auf den Tisch flatterte: Mit Datum vom 16. Januar stellt der Parlamentarier peinliche Fragen an den Berliner Senat: Ob die "Zugehörigkeit zu einer bestimmten 'Rasse'" denn ein "relevantes Kriterium bei der Einbürgerung" sei, will Mutlu wissen. Auf welchen "wissenschaftlichen Erkenntnissen und Theorien" die Einteilung in "Rassen" denn basiere oder was der Senat unter "rassischer und ethnischer Herkunft" überhaupt verstünde.
Eine deutsche Behörde, die 62 Jahre nach Kriegsende derart anrüchiges Vokabular in ein offizielles Dokument druckt - der Vorgang birgt in der Tat politischen Zündstoff. "Muss man seine Hautfarbe angeben, wenn man Berliner werden will?", fragt Mutlu. "Ich will dem Senat keinen Rassismus vorwerfen, aber ich finde es unglaublich, dass offenbar niemand diese Formulierungen in einem amtlichen Formular bemerkt hat", sagte Mutlu SPIEGEL ONLINE.
Heftige Debatte in der türkischen Presse
Mutlus Anfrage, die Innensenator Ehrhard Körting (SPD) nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub am kommenden Montag ausführlich beantworten will, hat in der türkischen Presse bereits eine heftige Debatte entfacht. Die Boulevard-Zeitung "Hürriyet" titelte als Reaktion auf Mutlus Fragenkatalog: "Ära der Rassen-Befragung in Berlin". Der Hürriyet-Kolumnist Mehmet Y. Yilmaz kommentierte: "In Berlin beweist eine Einverständniserklärung, die von einbürgerungswilligen Ausländern erwartet wird, dass der Rassismus immer noch eine allgemeingültige Ideologie im heutigen Europa ist."
Vertreter mehrerer türkischer Vereine und türkischstämmige Abgeordnete bezeichneten die Einverständniserklärung laut Hürriyet als "Skandal". Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Berlin, Taciddin Yatkin, wird unter der Überschrift "Rassismus-Klausel - Was ist das?" mit den Worten zitiert: "Wird da etwa auf die Rasse geschaut und dann abgelehnt? Das spielt den Neonazis in die Hände."
In der Berliner Innenbehörde, in der man zunächst um äußerste Diskretion bemüht war, weist man die Vorwürfe mit Nachdruck zurück und bezeichnet die Hürriyet-Geschichten intern als populistische "Kampagne". Die auf der Datenschutz-Erklärung befindlichen Formulierungen "rassische und ethnische Herkunft" seien wortwörtlich aus dem Berliner Datenschutzgesetz übernommen und dienten lediglich der juristischen Absicherung für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Der Wortlaut auf dem Formular stimme exakt mit der Europäischen Datenschutzrichtlinie 95/46/EG überein, aus der das Bundesdatenschutzgesetz sowie entsprechende Landesverordnungen hervorgegangen seien.
Tatsächlich heißt es im Berliner Gesetz, dass "personenbezogene Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit oder die die Gesundheit oder das Sexualleben betreffen" nur in Ausnahmefällen verarbeitet werden dürfen - etwa wenn die betroffene Person hierzu ihr ausdrückliches Einverständnis erteilt.
"Rasse" wird in Europa unterschiedlich definiert
Dabei wird der Begriff "Rasse" in europäischen Ländern höchst unterschiedlich definiert: Die Zuschreibungen in der britischen Staatsbürgerschaft wurden in Großbritannien etwa sowohl nach "Rassenkategorien" als auch nach geographischen Verortungen gemacht: "White", "African" oder "Asian". In Deutschland dagegen wird das Wort wegen den "Nürnberger Rassengesetzen" von 1935 mit Nationalsozialisten, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung verbunden.
Aber warum verlangt dann die Berliner Innenbehörde eine explizite Einverständniserklärung zur Verarbeitung von Daten zur "rassischen und ethnischen Herkunft"? Die Antwort fällt kompliziert aus. Denn im eigentlichen Einbürgerungsantrag, so ein Mitarbeiter der Innenbehörde, würde weder nach dem einen noch dem anderen gefragt, sondern lediglich nach "normalen" Personendaten wie Geburtsort und -staat oder Staatsangehörigkeit.
Zusätzlich stünde es dem Einbürgerungswilligen allerdings frei, die Rubrik "Volkszugehörigkeit (Nationalität)" auszufüllen, wenn er sich denn einer solchen zugehörig fühle. Nach Aussage des Mitarbeiters könnten hier beispielsweise Bezeichnungen wie "Kosovo-Albaner, Roma oder auch Jude" eingetragen werden, wobei diese lediglich dem besseren Verständnis der persönlichen Umstände des Antragstellers dienten, "etwa bei Flüchtlingsschicksalen". Die entsprechenden Daten würden auch nicht gesondert erfasst und hätten nicht den geringsten Einfluss auf den Erfolg des Einbürgerungsantrags.
Doch um diese Daten überhaupt verarbeiten zu dürfen, bräuchte eine Behörde gemäß Datenschutzgesetz eben eine entsprechende Einverständniserklärung. Die expliziten Formulierungen "rassische und ethnische Herkunft" hätte man nur in das Formular aufgenommen, um dem Antragsteller transparent zu machen, um was es in dem entsprechend angeführten Paragraphen "6a (2)" überhaupt geht.
Eine Gefahr, dass das Vokabular an die NS-Zeit erinnern und zu heftigen Missverständnissen führen könnte, sieht der Mitarbeiter nicht. Auch habe sich bislang niemand beschwert. Dennoch rechne man damit, dass die Worte "rassisch" und "ethnisch" in Kürze aus dem Formular entfernt würden.
In anderen Bundesländern, etwa in Nordrein-Westfalen, tauchen sie erst gar nicht auf.
1 Kommentar:
Hallo.
Ich mochte mit Ihrer Website pouquevillestadt.blogspot.com Links tauschen
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